Derzeit geht es ja wieder rund im Internet. Das allseits beliebte Landesgericht Hamburg, welches immer mal wieder in Sachen Internet tätig wird, hat beschlossen, dass Blog- und Forenbetreiber dafür haftbar gemacht werden können, was Besucher in Kommentaren und Diskussionen schreiben. Sprich: man kann mich dafür belangen, wenn irgendein Dummdödel in meinem Blog Unwahrheiten, Diffamierungen oder Beleidigungen ablässt und der Angegriffene sich dagegen zur Wehr setzen möchte (eine recht detaillierte Aufschlüsselung zum Sachverhalt findet man hier).
Nun, ich werde zum Thema Kommentieren demnächst noch etwas schreiben. Was ich mich jetzt im ersten Moment einfach mal frage, ist folgendes: Wenn irgendwelche Spinner mit ihrer Sprühdose durch die Stadt laufen und an der Wand meines Hauses für jeden sichtbar Nazisprüche hinterlassen, bin ich dann in Zukunft dafür auch verantwortlich? Kann man mich demnächst dafür belangen und mir vorwerfen, meine Häuserwand nicht genug geschützt zu haben und damit dem Schwachsinn eine Plattform geboten zu haben? Wo soll das noch hinführen (also im Netz – das Beispiel ist ja hoffentlich weiterhin metaphorisch)?
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